Das Wichtigste in Kürze
- Die Teilfreistellung stellt einen festen Anteil deiner Fonds- und ETF-Erträge steuerfrei - bei Aktien-ETFs sind das 30 %.
- Sie gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne beim Verkauf, und dein Broker rechnet sie automatisch ein.
- Die Quote hängt vom Fondstyp ab: Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, reine Anleihefonds 0 %.
Was ist die Teilfreistellung?
Seit der Investmentsteuerreform 2018 zahlen Fonds und ETFs einen Teil der Steuer bereits auf Fondsebene - etwa auf deutsche Dividenden im Fonds. Damit dieselben Erträge bei dir als Anlegerin oder Anleger nicht ein zweites Mal voll besteuert werden, bleibt ein fester Anteil deiner Erträge steuerfrei. Genau das ist die Teilfreistellung: ein pauschaler Ausgleich für die Vorbelastung im Fonds.
Konkret heißt das bei einem Aktien-ETF: 30 % deiner Erträge sind steuerfrei, nur die restlichen 70 % unterliegen der Abgeltungssteuer.
Welche Quote gilt für welchen Fonds?
Entscheidend ist der Fondstyp - also wie viel der Fonds laut seinen Anlagebedingungen dauerhaft mindestens in Aktien investiert:
| Fondstyp | Aktienanteil laut Anlagebedingungen | Teilfreistellung |
|---|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF | mindestens 51 % | 30 % |
| Mischfonds | mindestens 25 % | 15 % |
| Immobilienfonds | überwiegend Immobilien | 60 % (80 % bei überwiegend ausländischen Immobilien) |
| Anleihe- und Geldmarktfonds | unter 25 % Aktien | 0 % |
Die Werte gelten für Privatanleger. Maßgeblich ist die feste Quote aus den Anlagebedingungen, nicht der tagesaktuelle Aktienanteil. Ein klassischer Welt-ETF auf einen breiten Aktienindex ist damit ein Aktienfonds und bekommt die vollen 30 %.
Wofür genau gilt sie?
Die Teilfreistellung greift bei allen Ertragsarten eines Fonds:
- bei Ausschüttungen eines ausschüttenden ETFs,
- bei der Vorabpauschale eines thesaurierenden ETFs,
- beim Gewinn aus dem Verkauf deiner Anteile.
Was heißt das für deine Steuer?
Beispielrechnung
Auf Kapitalerträge fallen 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an, zusammen rund 26,375 %. Bei einem Aktien-ETF sind aber nur 70 % steuerpflichtig - macht effektiv etwa 18,46 %. Bei 1.000 Euro Gewinn zahlst du also rund 185 statt rund 264 Euro Steuer. Ein Rechenbeispiel ohne Kirchensteuer und vor Sparerpauschbetrag, keine Zusage.
Musst du dafür etwas tun?
Nein. Deine depotführende Bank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch, sobald sie die Steuer einbehält. Du musst nichts beantragen und nichts eintragen. Dafür lohnt es sich, den Sparerpauschbetrag über einen Freistellungsauftrag zu nutzen - der wirkt zusätzlich und stellt weitere 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr frei (2.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
Teilfreistellung in Talantor
Die Steuer-Übersicht in Talantor fasst deine realisierten Gewinne, Dividenden und die vom Broker einbehaltene Steuer je Jahr zusammen - aus deinen echten Aktivitäten. Die Teilfreistellung selbst rechnet sie bewusst nicht heraus, weil das schon dein Broker erledigt. Wenn du dagegen durchspielen willst, wie stark die Quote über die Jahre wirkt, kannst du im Zinseszins-Rechner die 30 % für Aktien-ETFs (effektiv rund 18,46 %) direkt als Steuersatz auswählen.
Wie sich Verluste steuerlich verrechnen lassen, liest du unter Verlustverrechnungstöpfe verstehen.
Keine Steuerberatung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen nach aktuellem Stand. Steuerregeln und Quoten können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.