Das Wichtigste in Kürze
- Dein Broker führt zwei Verlusttöpfe: einen nur für Aktien und einen allgemeinen für alles andere.
- Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien darfst du ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen - nicht mit Dividenden oder ETF-Gewinnen.
- Nicht genutzte Verluste nimmt der Broker automatisch ins nächste Jahr mit. Brokerübergreifend brauchst du eine Verlustbescheinigung.
Was sind Verlustverrechnungstöpfe?
Du zahlst Steuern nur auf deinen tatsächlichen Netto-Gewinn. Damit das aufgeht, verrechnet dein Broker Gewinne und Verluste eines Jahres miteinander und sammelt noch nicht genutzte Verluste in sogenannten Verlustverrechnungstöpfen. Erst der positive Rest wird besteuert - und das auch erst, nachdem der Sparerpauschbetrag abgezogen ist.
Der Haken: Nicht jeder Verlust lässt sich mit jedem Gewinn verrechnen.
Die zwei wichtigsten Töpfe
Aktienverlusttopf
Hier landen ausschließlich Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien. Diese Verluste darfst du nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnen - eine gesetzliche Sonderregel, die es so nur für Aktien gibt. Nicht verrechenbar sind sie insbesondere mit:
- Dividenden - auch nicht mit Dividenden derselben Aktie,
- Gewinnen aus ETFs, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten.
Allgemeiner Verlusttopf
Hier sammeln sich alle übrigen Verluste, etwa aus ETFs, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten. Sie sind deutlich flexibler: Du kannst sie mit sämtlichen positiven Kapitalerträgen verrechnen - also auch mit Dividenden, Zinsen und Aktiengewinnen.
| Verlusttopf | Woraus entsteht er? | Verrechenbar mit |
|---|---|---|
| Aktienverlusttopf | Verkauf einzelner Aktien | nur Gewinnen aus Aktienverkäufen |
| Allgemeiner Topf | ETFs, Fonds, Anleihen, Zertifikate und mehr | allen positiven Kapitalerträgen, inklusive Dividenden und Zinsen |
Sonderfall Termingeschäfte
Für Verluste aus Termingeschäften wie Optionen oder Futures gab es zeitweise einen eigenen Topf mit einer betragsmäßigen Verrechnungsgrenze. Diese Regel war rechtlich stark umstritten und wurde zwischenzeitlich geändert. Wenn dich das betrifft, prüfe den aktuellen Stand oder frag deine Steuerberatung.
Was passiert am Jahresende?
Bleibt am Jahresende ein Verlust im Topf übrig, verfällt er nicht. Dein Broker trägt ihn automatisch ins nächste Jahr vor und verrechnet ihn dort mit neuen Gewinnen. Das passiert von selbst, solange du beim selben Broker bleibst.
Verluste über mehrere Broker: die Verlustbescheinigung
Jeder Broker führt seine Töpfe nur für sich. Hast du bei Broker A Verluste und bei Broker B Gewinne, verrechnet sich das nicht von allein. Dafür gibt es die Verlustbescheinigung:
- Du beantragst sie bei Broker A - und zwar bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres.
- Broker A bescheinigt dir die Verluste und leert dafür seinen Topf.
- Du gibst die Verluste in deiner Steuererklärung (Anlage KAP) an und verrechnest sie dort mit den Gewinnen bei Broker B.
Beantragst du keine Bescheinigung, bleibt der Verlust bei Broker A und wird dort automatisch ins Folgejahr vorgetragen. Beides ist zulässig - entscheide danach, ob du schon im selben Jahr brokerübergreifend verrechnen willst.
Zusammenspiel mit dem Sparerpauschbetrag
Die Reihenfolge ist fest: Zuerst verrechnet der Broker Verluste mit Gewinnen, danach wird der Sparerpauschbetrag über deinen Freistellungsauftrag auf den positiven Rest angewendet. Besteuert wird nur, was dann noch übrig bleibt.
Verlustverrechnung in Talantor
Die Steuer-Töpfe selbst bildet Talantor nicht nach - das ist Sache deines Brokers. Was Talantor dir gibt: In der Steuer-Übersicht siehst du je Jahr deine realisierten Gewinne und Verluste sowie deine Dividenden, berechnet aus deinen echten Aktivitäten (Verkäufe standardmäßig nach dem FIFO-Prinzip). So erkennst du früh, wo du im Minus stehst - eine gute Grundlage, um vor dem Jahresende über einen Verkauf oder eine Verlustbescheinigung nachzudenken.
Wie viel Steuer bei ETFs überhaupt anfällt, hängt außerdem von der Teilfreistellung ab.
Keine Steuerberatung
Dieser Artikel erklärt die Grundlagen nach aktuellem Stand. Steuerregeln können sich ändern und hängen von deiner persönlichen Situation ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.